Abschiebungsverbot - Wann darf nicht abgeschoben werden?

Teil 3 unserer Serie: Die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Fragefokus

Im 3. Teil unserer Serie widmen wir uns dem Abschiebungsverbot, einer von insgesamt vier Schutzformen in Deutschland, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - kurz BAMF - bei jedem gestellten Asylantrag prüft:

  1. Asylberechtigung
  2. Flüchtlingsschutz  
  3. Abschiebungsverbot 
  4. Subsidiärer Schutz

Abschiebungsverbot: Es gelten nationale Abschiebungsverbote, wenn mit der Abschiebung eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verbunden wäre oder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit vorliegt. In einigen Ländern ist zum Beispiel die medizinische Versorgung so schlecht, dass mit einer Rückkehr in das Heimatland keine Behandlung hinsichtlich einer schwerwiegenden Krankheit gegeben wäre. Die Aufenthaltserlaubnis ist für mindestens ein Jahr möglich und auch die Verlängerung.

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind mit drei Beratungsstellen an den Standorten Garmisch-Partenkirchen, Murnau und Mittenwald für euch da. Mail to: integrationsberatung@remove-this.skf-garmisch.de