"Subsidiärer Schutz" - Was ist das eigentlich?

Teil 1 unserer Serie: Die Flüchtlings- und Integrationsberatung im Fragefokus

Wir werden sehr häufig gefragt, welche Schutzformen es für Menschen gibt, um in Deutschland bleiben zu können. Unsere Flüchtlings- und Integrationsberatung informiert sie deshalb in einer kleinen Serie von mehreren Beiträgen hier auf unserer Website und auch in den Sozialen Medien auf Facebook und Instagram.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - kurz BAMF - prüft bei jedem gestellten Asylantrag, ob eine der insgesamt vier Schutzformen vorliegt:

  1. Asylberechtigung
  2. Flüchtlingsschutz  
  3. Abschiebungsverbot 
  4. Subsidiärer Schutz

In diesem kurz Beitrag erklären unsere Mitarbeiter:innen der Flüchtlings- und Integrationsberatung, worum es sich beim sogenannten subsidiären Schutz handelt.

Subsidiärer Schutz: Dieser greift ein, wenn stichhaltige Gründe vorliegen, dass den Menschen in ihrem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht und sie den Schutz ihres Herkunftslands nicht in Anspruch nehmen können. Ein ernsthafter Schaden kann sowohl von staatlichen als auch von nichtstaatlichen Akteuren ausgehen. Damit ist gemeint: Die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts, wie z.B. der Krieg in der Ukraine. Die Aufenthaltserlaubnis wird erstmal für ein Jahr gewährt und bei einer Verlängerung jeweils zwei weitere Jahre.

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind mit drei Beratungsstellen an den Standorten Garmisch-Partenkirchen, Murnau & Mittenwald vor Ort. Mail to: integrationsberatung@remove-this.skf-garmisch.de